Umstellung von BauWeiser auf die neuen Genehmigungsverfahren in 2025
Im Laufe des Jahres 2025 werden in der Freien und Hansestadt Hamburg grundlegend neue Verfahren für die Beantragung und Genehmigung von Tiefbaumaßnahmen eingeführt. Auf dieser Seite stellen wir in zusammengefasster Form die wichtigsten Informationen für Sie bereit.
Was ändert sich?
Mit der Einführung der neuen Genehmigungsprozesse werden die bisherigen Verfahren „Trassenanweisungen“ und „Aufgrabescheine“ abgelöst. Stattdessen wird es zukünftig getrennte Verfahren nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) geben:
Aufgrabeerlaubnisse nach § 22 HWG:
- Aufgrabungen mit Leitungsverlegung
- Aufgrabungen ohne Leitungsverlegung
- Aufgrabungen geringen Umfangs an bestehenden Leitungen
Zustimmung zur Verlegung von Telekommunikationsleitungen nach § 127 TKG
- Zustimmung nach § 127 Abs. 1 TKG
- Anzeige geringfügiger baulicher Maßnahme nach § 127 Abs. 4 TKG
Die Umstellung auf die neuen Verfahren bedeutet auch grundlegende Änderungen im Onlinedienst BauWeiser. Neben neuen Antragsformularen wird auch der digitale Bearbeitungsprozess deutlich erweitert. So wird zum Beispiel im Falle von Nachforderungen der genehmigenden Stellen eine digitale Korrekturmöglichkeit eingeführt. Außerdem wird die Fertigstellungsmeldung und der Empfang von Abnahmen zukünftig vollständig digital über BauWeiser erfolgen können.
Wieso werden diese Änderungen durchgeführt?
Für die bevorstehende Einführung der neuen Genehmigungsprozesse gibt es verschiedene Gründe. Die wichtigsten Gründe möchten wir Ihnen an dieser Stelle näher bringen:
Eine Auftrennung der Verfahren nach dem Hamburgischen Wegegesetz und dem Telekommunikationsgesetz ist vorrangig wichtig, um den aktuellen rechtlichen Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes gerecht zu werden. Die Änderungen sorgen für klare Regelungen und effizientere Abläufe, wodurch insbesondere der Glasfaserausbau in Hamburg deutlich beschleunigt werden soll.
Darüber hinaus wird in Hamburg gleichzeitig eine neue Genehmigungssoftware für die Bezirksämter und die HPA eingeführt. Mit der Einführung der neuen Software wird es möglich sein, grundlegende Änderungen an den fachlichen und technischen Prozessen vorzunehmen, um auch mittel- bis langfristig weiteren Effizienzgewinn in der Bearbeitung von Anträgen zu erzielen.
Eine wesentliche Änderung betrifft das bisher zweistufige Verfahren für die Beantragung und Genehmigung von Leitungsverlegungen (erst Trassenanweisung und dann Aufgrabeschein), das durch die Überarbeitung deutlich verschlankt wird. Zukünftig wird nur noch eine Genehmigung für Leitungsverlegungen benötigt, lediglich der Beginn der Baumaßnahme muss noch den Behörden mit Hilfe der dann in BauWeiser implementierten Baubeginnanzeige gemeldet werden.
Wie kann ich mich auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten?
Uns ist bewusst, dass es sich bei der bevorstehenden Umstellung um einen großen Wandel gegenüber der bisherigen, über einen langen Zeitraum eingespielten Praxis handelt.
Wir stellen daher aktuell umfangreiche Medien (wie z.B. Schulungsmaterial in Form von Kurzanleitungen, Tutorial-Videos etc.) bereit, die als Vorbereitung auf die Umstellung und vor allem auch während der Anfangszeit nach der Umstellung genutzt werden können. So möchten wir unseren Anwender:innen von BauWeiser den Einstieg in die „neue Welt“ der Tiefbau-Genehmigungsprozesse in Hamburg erleichtern und sie in der Umstellungsphase bestmöglich unterstützen.
Klicken Sie dafür den o.s. Button „Informationsmaterial Neue Genehmigungsverfahren“