Allgemeine Funktionen von BauWeiser >> Die Beobachtungsfunktion ,Veranlasser und Erfasser, Die Freigabefunktion 3.6 DIE BEOBACHTUNGSFUNKTION Sobald Sie ein Element erstellt haben, wird dieses automatisch als durch Sie beobachtet markiert. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, auch andere Elemente zu beobachten, die nicht von Ihnen erstellt wurden. Hierfür genügt ein Klick auf die Schaltfläche „Beobachten“ auf der Detailseite oder auf das Beobachten-Icon auf der Übersichtsseite. Es besteht zudem die Möglichkeit, per E-Mail über Statusänderungen von Aufgrabescheinen, die Sie beobachten, benachrichtigt zu werden. Hierfür müssen Sie lediglich die entsprechende Option in Ihren Benachrichtigungseinstellungen aktivieren, die im Abschnitt 5.0 Kontoverwaltung (2. Benachrichti- gungseinstellungen) auf Seite 54 erläutert werden. Hinweis: Derzeit können ELBE+-Elemente nicht beob- achtet werden. In diesem Tutorial-Video erfahren Sie, wie Sie die Beobachtungsfunktion nutzen können. Tutorial: Die Beobachtungsfunktion 3.7 VERANLASSENDE UND ERFASSENDE – ERKLÄRUNG DER BE- GRIFFE Die Begriffe „Veranlassende“ und „Erfassende“ spielen in BauWeiser und den damit verbundenen Maßnahmen eine zentrale Rolle. Um Missverständnisse beim Anlegen, Bearbeiten und Verwalten von Maßnahmen zu vermei- den, ist es wichtig, den Unterschied zwischen den beiden Begriffen zu kennen. Veranlassende Person oder Organisation: Die Verantwortliche Person für die Baumaßnahme ist, i.d.R. der Auftraggeber. In der Regel haben alle Veranlassende Vollzugriff auf ihre eigenen Elemente, da sie für die Datenpflege verantwortlich sind. Erfassende Person oder Organisation: Sie erstellt den Antrag und sendet ihn ab. In der Regel sind die Veranlassende auch die Erfassende der Elemente für ihre Baumaßnahmen. In einigen Fällen übernehmen Organisationen die Erstellung und Pflege für Dritte, dann weicht der Erfassende vom Veranlasser ab. In der Regel haben alle Erfassende Zugriff auf die von ihnen erstellten Elemente. 3.8 DIE FREIGABEFUNKTION Die Freigabefunktion ermöglicht es Ihnen, die Rechte an einem Element, das mit Ihrem Servicekonto Business verknüpft ist, einem anderen Servicekonto Business zu erteilen. Hierfür kann im Profil eine Benachrichtigung per E-Mail aktiviert werden. Folgende Rechte können an Elementen, die mit einer BauWeiser-Maßnahme verknüpft sind, vergeben werden: • Leserechte bei den Fachverfahren roads, Anträge nach TKG, Anträge nach HWG, StVO-Anordnungensowie Steckbriefe vergeben. • Schreibrechte bei den Fachverfahren Anträge nach TKG, Anträge nach HWG sowie StVO-Anordnungen. • Recht zur Erstellung von mit der BauWeiser-Maßnahme verbundenen Anträgen nach TKG, Anträgen nach HWG sowie StVO-Anordnungen. Näheres hierzu unter Verwaltung von BauWeiser-Maßnahmen, BWM freigeben an Dritte. 35 BauWeiser Benutzerhandbuch | LSBG/DigiLab BauWeiser Benutzerhandbuch | LSBG/DigiLab | 35 BauWeiser Benutzerhandbuch | LSBG/DigiLab | BauWeiser Benutzerhandbuch | LSBG/DigiLab | 35 35