Umstellung von BauWeiser auf die neuen Genehmigungsverfahren zum 03.11.2025

Im November 2025 wurden in der Freien und Hansestadt Hamburg grundlegend neue Verfahren für die Beantragung und Genehmigung von Tiefbaumaßnahmen eingeführt. Auf dieser Seite stellen wir in zusammengefasster Form die wichtigsten Informationen für Sie bereit.

Was ändert sich?

Mit der Einführung der neuen Genehmigungsprozesse wurden die bisherigen Verfahren „Trassenanweisungen“ und „Aufgrabescheine“ abgelöst. Stattdessen gibt es nun getrennte Verfahren nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie der Straßenverkehrsordnung:

Aufgrabeerlaubnisse nach § 22 HWG:

  • Aufgrabungen mit Leitungsverlegung
  • Aufgrabungen ohne Leitungsverlegung
  • Aufgrabungen geringen Umfangs an bestehenden Leitungen

Zustimmungen/Anzeigen zur Verlegung von Telekommunikationsleitungen nach § 127 TKG:

  • Zustimmung nach § 127 Abs. 1 TKG
  • Anzeige geringfügiger baulicher Maßnahme nach § 127 Abs. 4 TKG

Anordnungen nach §45 StVO:

  • Die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung (StVBAO) ist nun ein eigenständiges Antragsverfahren.

Die Umstellung auf die neuen Verfahren bedeutet auch grundlegende Änderungen im Onlinedienst BauWeiser. Neben neuen Antragsformularen wurde auch der digitale Bearbeitungsprozess deutlich erweitert. So wurde zum Beispiel im Falle von Nachforderungen der genehmigenden Stellen eine digitale Korrekturmöglichkeit eingeführt. Außerdem können die Fertigstellungsmeldung und der Empfang von Abnahmen nun vollständig digital über BauWeiser erfolgen.

Wieso wurden diese Änderungen durchgeführt?

Für die Einführung der neuen Genehmigungsprozesse gab es verschiedene Gründe. Die wichtigsten Gründe möchten wir Ihnen an dieser Stelle näher bringen:

Eine Auftrennung der Verfahren nach dem Hamburgischen Wegegesetz und dem Telekommunikationsgesetz ist vorrangig wichtig, um den aktuellen rechtlichen Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes gerecht zu werden. Die Änderungen sorgen für klare Regelungen und effizientere Abläufe, wodurch insbesondere der Glasfaserausbau in Hamburg deutlich beschleunigt werden soll.

Darüber hinaus wurde in Hamburg gleichzeitig eine neue Genehmigungssoftware für die Bezirksämter und die HPA eingeführt. Mit der Einführung der neuen Software ist es möglich, grundlegende Änderungen an den fachlichen und technischen Prozessen vorzunehmen, um auch mittel- bis langfristig weiteren Effizienzgewinn in der Bearbeitung von Anträgen zu erzielen.

Eine wesentliche Änderung betrifft das bisher zweistufige Verfahren für die Beantragung und Genehmigung von Leitungsverlegungen (erst Trassenanweisung und dann Aufgrabeschein), das durch die Überarbeitung deutlich verschlankt wurde. Es wird nun nur noch eine Genehmigung für Leitungsverlegungen benötigt, lediglich der Beginn der Baumaßnahme muss noch den Behörden mit Hilfe der nun in BauWeiser implementierten Baubeginnanzeige gemeldet werden.

Der Antrag auf Straßenverkehrsbehördliche Anordnung (StVBAO), der bisher als Teil des Antrags auf Aufgrabeschein „mitgestellt“ wurde, erhielt ein eigenes Genehmigungsverfahren. Die beiden Genehmigungsverfahren können durch die Entknüpfung parallel statt wie bisher nacheinander bearbeitet werden und werden so beschleunigt. Insbesondere bei größeren Aufgrabungen ist es so möglich, mehrere, zeitlich und örtlich genauere Anordnungen zu erwirken.